Der seit dem 08.04.2020 gültige Teil SFCL definiert u.a. die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung der Lizenz-Inhaber im Segelflugzeug, im TMG sowie für FI(S) und FE neu.
M O T O R F L U G
Manches wird auch einfacher
Besonders die Inhaber einer PPL(A) waren oft betroffen, wenn es um Fragen um Rechte und medizinische Flugtauglichkeit ging. Unsicherheit bestand immer dann, wenn zum Beispiel ein Medical LAPL an die Stelle eines Class II trat, und es darum ging, ob man dann anstatt der PPL(A) nun eine LAPL(A) erhielte. Aber auch wenn Lizenzinhaber das 50ste Lebensjahr erreicht hatten und das Medical Class II nur noch ein Jahr gültig war, dieselbe Untersuchung als Medical LAPL aber zwei Jahre Tauglichkeit zusprach.
Die VO[EU] 2019/1747 EU hat Ende 2019 auf angenehme Weise Klarheit gebracht, sie amendiert die inzwischen berühmt-berüchtigte 1178/2011, die wohl am meisten diskutierte Implementing Rule der jüngeren Luftfahrtgeschichte.
Besonderes Augenmerk darin verdienen die Anweisungen 13. und 3.