Luftsportarten
LSVNIWir verleihen dem Norden Flügel...
Ultraleicht
Ultraleichtfliegen – Der smarte Weg abzuheben
Ultraleichtflugzeuge sind eine clevere Alternative zum Motorflugzeug, nicht nur für Sparfüchse. ULs, wie sie unter Pilot*innen genannt werden, punkten mit niedrigem Spritverbrauch und moderaten Betriebskosten. Zudem gelten für sie besonders niedrige Lärmwerte. Sicherheit wird ebenfalls großgeschrieben: Jedes in Deutschland zugelassene UL hat ein Gesamtrettungssystem an Bord. Betätigt der*die Pilot*in in einer Notsituation den Auslöser, segelt das Flugzeug am Fallschirm sicher zur Erde.
Doch keine Sorge: So viel Vernunft bedeutet nicht, dass der Flugspaß auf der Strecke bleibt. Viele ULs haben so gute Flugleistungen, dass sie so manchem Motorflugzeug auf und davon fliegen. Denn was im Juristen-Deutsch etwas hölzern als „Luftsportgerät“ betitelt wird, sind in Wirklichkeit teils komplexe Hochleistungsflugzeuge in moderner Faserverbundbauweise, nicht selten mit Extras wie Einziehfahrwerk und Instrumenten auf Airliner-Niveau ausgestattet. Für den Lai*innen lassen sich ULs und Motorflugzeug auf den ersten Blick ohnehin kaum unterscheiden. Nur Kenner*innen wissen, dass das ein Kennzeichen, das mit Delta-Mike beginnt, ein UL kennzeichnet.
Ihre Wurzeln hat die UL-Fliegerei in abenteuerlich anmutenden Rohr-Tuch-Geräten, angetrieben von einfachen Zweitaktmotoren. Gerade mal drei, vier Jahrzehnte ist es her, dass wagemutige Pilot*innen in Europa und in den USA das Fliegen mit selbst gebauten Fluggeräten de facto neu erfunden haben.
Die UL unterliegen der nationalen Gesetzgebung der einzelnen Staaten abseits der umfangreichen europäischen Regularien. Verwaltet werden sie in Deutschland von den Verbänden DAeC und DULV. Die Abflugmasse von ULs ist auf 600 Kilogramm begrenzt.
Eine Klasse, große Vielfalt: Dreiachser, Trike, Tragschrauber und mehr
Bei den Ultraleichten besonders ausgeprägt ist die hohe Bandbreite an verschiedenen Fluggeräten. Es gibt historisch anmutende Doppeldecker mit offenem Cockpit. Einige Hersteller bieten auch heute noch simple Rohr-Tuch-Konstruktionen für vergleichsweise kleines Geld an. Am anderen Ende der Skala bewegen sich aerodynamisch ausgefeilte Renner mit weit mehr als 200 km/h Reisegeschwindigkeit und nicht selten 1000 Kilometer Reichweite.
Einen wahren Boom haben in den vergangenen Jahren die Tragschrauber erlebt. Auf den ersten Blick erinnern sie an kleine Hubschrauber. Der entscheidende Unterschied liegt im Rotor, der nicht angetrieben ist, sondern im Fahrtwind dreht und so Auftrieb erzeugt. Übrigens sind mittlerweile auch ultraleichte Hubschrauber am Himmel zu sehen.
Ebenfalls zur UL-Klasse gehören Trikes, eine Art gewichtskraftgesteuerter „Luft-Moppeds“. Hängegleiter, Paragleiter und leichte Segelfugzeuge sind ebenfalls Vertreter der UL-Klasse. Seit einigen Jahren sind zudem Einsitzer mit maximal 120 Kilogramm Leermasse zugelassen, die unter einfachsten Voraussetzungen betrieben werden dürfen.
ULs lassen sich vielseitig einsetzen. Täglich werden mit ihnen Segelflugzeuge und Banner geschleppt, zudem bieten viele Flugschulen auch Rundflüge an. Ausgedehnte Reisen sind ebenfalls kein Problem – einige Pilot*innen haben sogar schon die Welt mit dem UL umrundet. Ähnlich wie Motor- und Segelflugpiloten, messen auch UL-Pilot*innen ihr Können in Wettbewerben.
So geht’s zur Lizenz
Jede*r, der mindestens 16 Jahre alt ist, darf mit der Ausbildung beginnen. Die Lizenz gibt es allerdings frühestens mit 17. Voraussetzung ist unter anderem ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis. Die Ausbildung erfolgt entweder in einer gewerblichen UL-Schule oder in einem der zahlreichen Vereine. Auch hier gilt wie bei der PPL-Ausbildung: In der Schule geht es oft schneller, ist dafür aber meist teurer.
In der Theorie stehen die Fächer Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie, Technik (inklusive einer pyrotechnischen Einweisung) und Verhalten in besonderen Fällen (inklusive Menschliches Leistungsvermögen) auf dem Lehrplan. Umgesetzt wird das Gelernte in mindestens 30 Flugstunden, bevor es zur Prüfung geht. Wer bereits eine Lizenz für Motorflug, Segelflug oder Motorsegler hat, kommt auf vereinfachten Wegen zur Lizenz.
So geht es weiter nach dem Scheinerwerb
Auch UL-Pilot*innen können ihre Lizenz um verschiedene Berechtigungen erweitern. Der erste Schritt dürfte für die meisten Pilot*innen der Erwerb der Passagierberechtigung sein, die das Mitnehmen von Gäst*innen erlaubt. Weitere Optionen sind der Erwerb der Schlepp- oder der Lehrberechtigung. Wer möchte, kann sich anderen Fluggeräten innerhalb der UL-Klasse widmen, beispielsweise auf Tragschrauber umschulen. Unter UL-Pilot*innen gilt vor allem das Stichwort Eigenverantwortung: Wer auf einem einfachen UL geschult hat, sollte sich die Zeit für eine freiwillige Einweisung nehmen, bevor er auf ein komplexes Muster umsteigt.
Einen Haken hat die UL-Lizenz allerdings: Ein vereinfachter Umstieg auf Motorflugzeuge ist nicht vorgesehen. Auch Kunstflug und Instrumentenflug sind nicht vorgesehen. Die fliegerischen Fertigkeiten für den PPL- oder LAPL-Erwerb haben erfahrene UL-Pilot*innen aber allemal, so dass die Schulung im Rahmen der Mindeststunden erledigt sein dürfte.
Kontakt über Geschäftsstelle
info@lsvni.de
0511 60 10 60
LVN Geschäftsstelle
Kontakt
Telefon: 0511 601060
Fax: 0511 6044929
E-Mail: info@lsvni.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Außerhalb der Telefonzeiten besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf unsere Sprachbox aufzusprechen.
Abteilung Technik (PO)
Frau Susanne Sarrazin und Herr Herbert Kahlenberg
Telefon-Nr.: 0511 601004
Anschrift
Luftsport-Verband Niedersachsen e.V.
Hainhölzer Str. 5
30159 Hannover